Türchen 3 - wem gehört der Kunde?
Rückwirkend betrachtet wünschte ich, ich hätte mir diese Frage sehr viel früher gestellt.
Als ich noch im Strukturvertrieb war, kam das allerdings nicht einmal in die Nähe meines Horizontes.
Es war logisch. Ich gebe mir größte Mühe den kunden zu gewinnen, zu beraten und zu betreuen, also gehört er mir. Das stand gar nicht zur Debatte.
Die Realität hat aber gezeigt, dass die Sachlage eine deutlich andere ist.
HINWEIS: Der rechtliche Sachverhalt Deines Vertragsverhältnisses im Strukturvertrieb kann nur von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Unsere Rechtsanwälte sind genau auf diesem Themengebiet spezialisiert und können Dir im Bedarfsfall beratend zur Seite stehen. Ein Wechsel vom Strukturvertrieb in die Maklerschaft sollte grundsätzlich immer durch einen qualifizierten Rechtsanwalt geprüft und begleitet werden. Gerne können unsere Rechtsanwälte Dich dabei unterstützen.